Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Sämtlichen Vereinbarungen über Art und Umfang der Lieferung liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen.

2. Angebote
Angebote sind freibleibend unter Preisvorbehalt bis zur endgültigen Auftragsbestätigung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Versand
Die Kosten des Versandes sowie der Verpackung der Ware trägt der Käufer, soweit nicht anderweitige Abmachungen getroffen sind. Sobald die bestellte Lieferung unser Werk verlässt, oder die Versandbereitschaft dem Besteller angezeigt worden ist, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort als dessen Sitz erfolgt. Beschädigungen auf dem Transportweg sind bei den Beförderungsträgern zu reklamieren. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt, sofern vom Besteller keine Versandvorschriften gegeben worden sind, nach bestem Ermessen, ohne Gewähr für die billigste Versandart.

4. Mehrlieferungen
Abhängig von der Stückzahl einer Position sind folgende Überlieferungen zulässig: Bei Mengen ab 10.000 Stück bis zu plus 10 %, bei Mengen unter 10.000 Stück bis zu plus 1.000 Stück.

5. Lieferzeit
Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anderes vereinbart, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung bedarf. Ist die Frist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen.

6. Sachmängelhaftung
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertraglichen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziff. 3.

6.1 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

6.2 Die Verjährung der Sachmängelansprüche richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gesetz.

6.3 Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, werden wir von der Verpflichtung zur Gewährleistung frei.

7. Sonstige Haftung
Im übrigen ist die Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auf den Ersatz des direkten, für uns vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens, max. 5 % des Auftragswertes, begrenzt.

7.1 In jedem Falle ausgeschlossen ist die Haftung von uns für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, für erhöhte oder vergeblich vorgehaltene Produktionskosten etc.

7.2 Bei nach Vertragsschluss eintretendem Unvermögen des Lieferers hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern der Lieferer die Unmöglichkeit zur Erbringung der Leistung unverzüglich angezeigt hat.

7.3 Soweit wir aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haften, bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.

8. Zahlung
Zahlung hat zu erfolgen: Innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Scheck oder Überweisung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns Berechnung der üblichen Kosten und Zinsen vor. Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lüdenscheid.

11. Rechtswirksamkeit
Teilweise Nichtigkeit dieser Verkaufsbedingungen hebt die Rechtswirksamkeit des übrigen Teils nicht auf.

12. Lieferungen ins Ausland
Bei Lieferungen an ausländische Besteller gelten die Anwendungen des deutschen Rechts ebenfalls als ausdrücklich vereinbart.

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